AWO Familienzentrum Sauseschritt

Familienzentrum

Königsberger Straße 197
40231 Düsseldorf (Lierenfeld)
 
Kontaktdaten
Yvonne Hering  
Telefon: +49 211 33995859
E-Mail: kita.sauseschritt@awo-duesseldorf.de
Web: https://www.awo-duesseldorf.de/familien/betreuung/kitas/lierenfeld/sauseschritt/

Träger

Arbeiterwohlfahrt Familienglobus gGmbH Düsseldorf
Liststraße 2
40470 Düsseldorf
Telefon: +49 211 60025100
Telefax: +49 211 60025095
E-Mail: kreisverband@awo-duesseldorf.de
Web: http://www.awo-duesseldorf.de/

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 70
  • ab 1 Jahr
  • ab 2 Jahren
  • ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Pädagogisches Profil

  • Schwerpunkt Bewegung

Kurzinfo

Unsere viergruppige Kindertageseinrichtung "Sauseschritt" ist im August 2018 in Betrieb gegangen. Seit August 2019 arbeiten iwr als Familienzentrum. Wir bieten vielfältige Angebote zur Bildung und Unterstützung aller Familien. In unserer Kindertagesstätte werden die Kinder in allen Bildungsbereichen bestmöglich gefördert und liebevoll betreut. Unser Schwerpunkt ist die Gesundheitsförderung: Bewegung, gesunde Ernährung und Entspannung ermöglichen den Kindern ein gesundes Aufwachsen. Wir sind ein gesundheitsbewußtes Familienzentrum, welches entsprechende Angebote sowie die Begleitung und Unterstützung aller Kinder und Familien in den Mittelpunkt stellt. 

 

 

 

 

 


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Öffnungszeiten

Wir haben eine Öffnungszeit von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

 


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Schließungszeiten

Die Schließungszeiten belaufen sich auf bis zu 20 Tage (Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr und Brückentage) und beinhaltet Tage für Konzeptionsentwicklung und Fortbildung. Diese Schließungstage werden mit dem Elternrat abgestimmt. Bei Bedarf werden weitere ein bis zwei Schließungstage (z.B. Fortbildungstage im Rahmen des Familienzentrums) mit dem Träger und dem Elternrat abgestimmt.


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Team

Das Team besteht aus einer freigestellten Leitung, pädagogischen Fachkräften und Ergänzungskräften, einer Küchenkraft und Praktikanten. Alle Mitarbeiter*innen werden jährlich zu verschiendenen pädagogischen Themen sowie zu spezifischen Aufgaben geschult. 


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Innen

Die Einrichtung beherbergt zukünftig vier Gruppen. Jeder Gruppe stehen ein Gruppenraum, zwei Nebenräume und ein Hygieneraum zur Verfügung. Des Weiteren gibt es große Flurbereiche, einen Bewegungsraum, eine Hauptküche, Personalräume und das Büro der Leitung. Im Kinderwagenraum können Sorgeberechtigte die Kinderwagen abstellen.


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Außen

Der Einrichtung steht ein in U-Form umlaufendes Außengelände zur Verfügung. Entsprechende altersgerechte Spielgeräte und Spielflächen werden noch installiert. In direkter Anbindung befindet sich eine Tennisanlage und eine eingruppige Einrichtung.


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Pädagogisches Profil

Unsere Angebote richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben (KiBiz) und den Bildungsgrundsätzen NRW. Eine weitere Orientierung bieten die Leitsätze und das Leitbild der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Unser Ziel ist es, den Kindern aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Nationalitäten ein differenziertes, intellektuell und sozial bildendes Lern- und Förderangebot zu bieten und die Entwicklung zu selbstbewussten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern.

Unsere Kindertagesstätte arbeitet auf der Grundlage des situationsorientierten Ansatzes, den wir um das Konzept der Teilöffnung erweitert haben. Jedes Kind hat eine feste Gruppe, der es angehört. Zusätzliche gruppenübergreifende Angebote orientieren sich am Forscherdrang und an den Interessen der Kinder. Bildungsbereiche mit einem bestimmten Schwerpunkt regen die Kinder zum selbstbildenden Spiel an. Angeleitete Angebote runden die päd. Arbeit in dem Bildungsbereich ab.

Die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und entwicklungspsychologische Erkenntnisse sind Ausgangspunkt unseres pädagogischen Handelns. Demokratische Grundwerte wie Solidarität, Toleranz, Freiheit und Gerechtigkeit stehen im Vordergrund. So kann sich unsere Kindertagesstätte zu einem interkulturellen Lebensraum entwickeln, in dem andere kulturelle Werte kennen gelernt und geachtet werden und Mitbestimmung und Verantwortung von Kindern und Erwachsenen gestärkt und gefördert werden.

Nicht erst seit PISA ist bei uns der Bildungsauftrag im Elementarbereich ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt.
Für die Einrichtung wird nach Fertigsstellung eine Konzeption erstellt, die regelmäßig überarbeitet wird und nach Absprache von Eltern vor Ort eingesehen werden kann.


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Kooperation und Vernetzung

Unsere Einrichtung wird sich wie alle unsere Kindertagesstätten mit vielen Institutionen und Einrichtungen vernetzen. Dazu gehören Kooperationspartner wie u.a.

  • Kindertagesstätten und Schulen im Stadtteil
  • die AWO Erziehungsberatungsstellen
  • das AWO Familienbildungswerk
  • die AWO Schuldnerberatung
  • der AWO Fachdienstes Migration/Integration
  • Vereine und Institutionen im Stadtteil
  • Ärzte, Sozialpädiatrische Zentren
  • Jugendamt, soziale Dienste

Dabei wird das Ziel verfolgt, qualitativ hochwertige Angebote und kurze Wege für Familien im Stadtteil anzubieten.   


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Zusammenarbeit mit Eltern

Wir freuen uns über die zukünftige Zusammenarbeit mit Eltern/ Sorgeberechtigten und dem Elternrat. Die Zusammenarbeit soll zum Wohle aller anwesenden Kinder gestaltet werden. Es gibt viele Möglichkeiten zur Mitwirkung: Elternrat, Elternversammlung, Mithilfe bei Festen und Veranstaltungen, Vorlesepaten, Gartenpaten, uvm.


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Angebote

Unser Familienzentrum befindet sich seit August 2019 im Aufbau. Wir fördern die Kooperation mit verschiedenen Institutionen und einrichtungen im Stadtteil und mit unseren Kooperationspartnern der AWO. Wir wollen Angebote für Kinder und Eltern unserer Kita, aber auch für Familien im Stadtteil generieren. Wir befinden uns derzeit in Vorbereitung unserer Angebote. Sobald unser Konzept steht, werden wir weitere Informationen hier auf dieser Seite einstellen.

 

 


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Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien für Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Familienglobus gGmbH der Arbeiterwohlfahrt Düsseldorf

Aufnahmekriterien für Kinder von vier Monaten bis zum ersten Geburtstag in der Familiengruppe oder im Gruppentyp T2:

  • Bei der Vergabe von 45 Stundenplätzen unter einem Jahr ist ein Nachweis der Berufstätigkeit mit Stundenumfang beider Eltern erforderlich.
  • Kinder alleinerziehender berufstätiger Mütter und Väter werden vorrangig aufgenommen.
  • Kinder berufstätiger Sorgeberechtigter (verheiratete und unverheiratet zusammenlebende Sorgeberechtigte) sollen nach Möglichkeit aufgenommen werden.
  • Besondere soziale Gründe sollen berücksichtigt werden.
  • Auf die Altersstruktur und Geschlechtermischung der Kinder ist zu achten.

 

Aufnahmekriterien für Kinder vom ersten bis zum dritten Geburtstag:

Es besteht ein Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 2 SGB VIII ab dem 01.08.2013 auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege.

  • Tagesstättenplätze werden vorrangig an die Kinder alleinerziehender berufstätiger Mütter und Väter vergeben.
  • Kinder berufstätiger Sorgeberechtigter (verheiratete und unverheiratet zusammenlebende Sorgeberechtigte) sollen nach Möglichkeit aufgenommen werden.
  • Bei Platzmangel sollen die jeweils ältesten Kinder und Kinder, deren Aufnahme aus sozialen Gründen erforderlich ist, aufgenommen werden.
  • Auf die Altersstruktur und Geschlechtermischung der Kinder ist zu achten.

 

Aufnahmekriterien für Kinder vom dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt:

  • Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tageseinrichtung.
  • Bei Platzmangel sollen die jeweils ältesten Kinder und Kinder, deren Aufnahme aus sozialen Gründen erforderlich ist, aufgenommen werden.
  • Tagesstättenplätze werden vorrangig an die Kinder berufstätiger alleinerziehender Mütter und Väter vergeben.
  • Kinder berufstätiger Sorgeberechtigter (verheiratete und unverheiratet zusammenlebende Sorgeberechtigte) sollen nach Möglichkeit aufgenommen werden.
  • Besondere soziale Gründe sollen berücksichtigt werden.

 

Aufnahme von Geschwisterkindern:

  • Kinder, deren Geschwister bereits die Tageseinrichtung besuchen, haben, wenn die vorher benannten Kriterien erfüllt sind, Vorrang für den Besuch derselben Einrichtung.

 

Aufnahmekriterien in betrieblich geförderten Kindertageseinrichtungen:

  • Bei betrieblich geförderten Kindertageseinrichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens einen Betreuungsplatz im Rahmen der vom Unternehmen kontingentierten Plätze.

 

In allen Kindertageseinrichtungen der Familienglobus gGmbH der Arbeiterwohlfahrt werden Kinder, deren Sorgeberechtigte ihren Hauptwohnsitz nicht in Düsseldorf haben, derzeit nicht aufgenommen. Ausnahmen bedürfen der Einzelfallklärung.

Das Betreuungsverhältnis endet automatisch zum Ende des Kindergartenjahres, sobald die Sorgeberechtigten des Kindes ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Düsseldorf nehmen. Es bedarf hierzu keiner besonderen Kündigung.


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Elternbeitrag

Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag

Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Link zur Elternbeitragsseite.


Weitere Informationen zum Elternbeitrag finden Sie hier.

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

i-Punkt Familie
Heinz-Schmöle-Straße 11-13
40227, Düsseldorf
Telefon: +49 211 8998870
E-Mail: i-punkt-familie@duesseldorf.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:       09:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag: 13:30 - 15:30 Uhr

Donnerstag:                  13:30 - 18:00 Uhr

Sollten Sie das Servicebüro telefonisch nicht erreichen, nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit uns über  i-punkt-familie@duesseldorf.de  eine E-Mail zu senden.

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