Unser Service-Telefon:   +49 (211) 8998870

Kanonierstraße

Kanonierstraße 30
40476 Düsseldorf (Derendorf)
 
Kontaktdaten
Andrea Meetz  
Telefon: +49 (211) 444575
Telefax: +49 (211) 5804518
E-Mail: andrea.meetz@duesseldorf.de

Träger

Landeshauptstadt Düsseldorf - Jugendamt -
Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 8991
E-Mail: kita@duesseldorf.de
Web: http://www.duesseldorf.de/jugendamt

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 30
  • ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Pädagogisches Profil

  • Wald- und Umweltpädagogik
  • besondere Sprachförderung
  • Schwerpunkt Bewegung
  • Schwerpunkt Ernährung
  • Schwerpunkt Kunst
  • Schwerpunkt Musik

Kurzinfo


Sehr geehrte Eltern,


wegen Sanierungs- und Renovierungsarbeiten ist die Kita Kanonierstrasse vorübergehend geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserer städtischen Kindertageseinrichtung und freuen uns auf eine Wiedereröffnung im Kindergartrenjahr 2024



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Schließungszeiten

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Team


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Kooperation und Vernetzung

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Zusammenarbeit mit Eltern

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Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder

Aufnahmekriterien für Kinder von vier Monaten bis zum ersten Geburtstag in der Familiengruppe:

  • Kinder alleinerziehender berufstätiger Mütter und Väter werden mit Vorrang aufgenommen.
  • Kinder berufstätiger Sorgeberechtigter (verheiratete und unverheiratet zusammenlebende Sorgeberechtigte) sollen nach Möglichkeit aufgenommen werden.
  • Besondere soziale Gründe können berücksichtigt werden.
  • Auf die Altersstruktur der Kinder ist zu achten.

Aufnahmekriterien für Kinder vom ersten bis zum dritten Geburtstag:

  • Es besteht ein Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 2 SGB VIII ab dem 1.8.2013 auf einen Platz in einer   Tageseinrichtung oder Tagespflege.
  • Bei Platzmangel sollen die jeweils ältesten Kinder vorrangig aufgenommen werden und Kinder, deren Aufnahme aus sozialen Gründen erforderlich ist. ˜ Tagesstättenplätze werden an die Kinder berufstätiger alleinerziehender Mütter und Väter vorrangig vergeben.
  • Kinder berufstätiger Sorgeberechtigter (verheiratete und unverheiratet zusammenlebende Sorgeberechtigte) sollten nach Möglichkeit aufgenommen werden.
  • Besondere soziale Gründe können für eine Aufnahme berücksichtigt werden.

Aufnahmekriterien für Kinder vom dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt:

  • Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tageseinrichtung.
  • Bei Platzmangel sollen die jeweils ältesten Kinder vorrangig aufgenommen werden und Kinder, deren    Aufnahme aus sozialen Gründen erforderlich ist.
  • Tagesstättenplätze werden an die Kinder berufstätiger alleinerziehender Mütter und Väter vorrangig vergeben.
  • Kinder berufstätiger Sorgeberechtigter (verheiratet und unverheiratet zusammenlebende  Sorgeberechtigte) sollten nach Möglichkeit aufgenommen werden.
  • Besondere soziale Gründe können für eine Aufnahme berücksichtigt werden.

Aufnahme von Geschwisterkindern:

  • Kinder, deren Geschwister bereits eine städtische Kindertageseinrichtung besuchen, haben, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.

Aufnahme von Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Kindertageseinrichtungen:

  • Für Kinder von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern in den Kindertagesstätten der Abteilung "Tageseinrichtungen für Kinder“ des Jugendamtes der Stadt Düsseldorf besteht eine Platzgarantie in  einer Kindertagesstätte der Abteilung „Tageseinrichtungen für Kinder“. Ein Anspruch auf einen Platz in der Einrichtung, in welcher die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter tätig ist, besteht nicht. In allen Kindertagesstätten der Abteilung „Tageseinrichtungen für Kinder“ des Jugendamtes der Stadt Düsseldorf werden Kinder, deren Sorgeberechtigte ihren Hauptwohnsitz nicht in Düsseldorf haben, NICHT aufgenommen.

Beendigung des Betreuungsverhältnisses:

  • Das Betreuungsverhältnis endet automatisch, ohne dass es insoweit einer besonderen Kündigung bedarf, sobald die Sorgeberechtigten des Kindes ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Düsseldorf nehmen, zum Ende des Kindergartenjahres. In besonders begründeten Fällen können die Kinder trotz Umzug darüber hinaus bis zu drei Monaten in der Einrichtung verbleiben. Diese Regelung gilt analog auch für Kinder ohne Rechtsanspruch.

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Elternbeitrag

Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag

Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Link zur Elternbeitragsseite.

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

i-Punkt Familie
Heinz-Schmöle-Straße 11-13
40227, Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 8998870
E-Mail: i-punkt-familie@duesseldorf.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:       09:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag: 13:30 - 15:30 Uhr

Donnerstag:                  13:30 - 18:00 Uhr

Sollten Sie das Servicebüro telefonisch nicht erreichen, nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit uns über  i-punkt-familie@duesseldorf.de  eine E-Mail zu senden.

Haben Sie Fragen?

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
Zu den häufig gestellten Fragen.