Träger
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Soziales und JugendDie Tageseinrichtung für Kinder in der Gerresheimer Landstraße liegt im östlichen Stadtteil Düsseldorf-Unterbach.
Vielfalt bereichert den Alltag in unserer Einrichtung.
Daher leben wir einen weiten Inklusionsbegriff, der Vielfalt als selbstverständlichen Bestandteil unserer täglichen Arbeit anerkennt.
Alle Kinder – unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen, kulturellen Hintergründen oder individuellen Bedürfnissen – sind bei uns willkommen und erfahren bei uns Akzeptanz, Wertschätzung und gleiche Chancen auf Beteiligung.
Sehr geehrte Eltern,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Einrichtung. Die Präsentation unserer Einrichtung im Kita- Navigator gibt Ihnen einen kleinen Einblick in die pädagogische Arbeit. Bei weiteren Fragen zur Platzvergabe oder zum Konzept wenden Sie sich gern per Mail oder telefonisch an uns.
Unsere Einrichtung virtuell besuchen:
Mit dem nachfolgenden Link haben Sie die Möglichkeit unseren Kita-Film anzusehen und einen Einblick in unsere Kita zu erhalten. Der Film ist auf dem hauseigenen Youtube-Kanal der Landeshauptstadt Düsseldorf verortet.
Für Ihre Unterstützung herzlichen Dank.
Die Kindertageseinrichtung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet.
25 Stunden:
35 Stunden:
45 Stunden:
Die Schließungszeiten verteilen sich überwiegend auf die Schulferien. Sie werden jährlich mit dem Rat der Einrichtung abgestimmt und den Eltern frühzeitig bekannt gegeben. Benötigen Eltern für ihr Kind während der Schließungszeiten der eigenen Einrichtung eine Betreuung, kann dies bei frühzeitiger Abstimmung mit der Leiterin in einer benachbarten Kindertageseinrichtung organisiert werden.
Die Einrichtung ist 2026 an 26 Tagen geschlossen.
Schließungszeiten für das Jahr 2026:
Die Kita hat ursprünglich drei T3-Gruppen mit Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren.
Unser Schwerpunkt liegt in der offenen Arbeit, weshalb immer zwei Fachkräfte an einen Bereich angegliedert sind.
Darüber hinaus sind eine Erzieherin und zwei Kinderpflegerinnen als Förderfachkräfte in der Einrichtung für feste gruppenübergreifende Angebote (Sprachförderung, Bewegungserziehung und angehende Schulkinder) zuständig. Sie übernehmen Vertretungsaufgaben bei Fortbildung, Urlaub, Erkrankung und Vorbereitungszeiten.
Besondere Qualifikationen: Eine Erzieherin mit Übungsleiterschein C-Lizenz für Kinder im Kleinkind- und Vorschulalter und Abschluss zur Motopädin und eine weitere Erzieherin mit Übungsleiterschein C-Lizenz im Kleinkind- und Vorschulalter.
Lage
Die Kindertageseinrichtung Gerresheimer Landstraße wurde im Juni 1974 eröffnet. In unmittelbarer Nähe befinden sich der Unterbacher See und ein Waldgebiet.
Architektur
Die dreigruppige Kindertageseinrichtung befindet sich im Erdgeschoss eines zweistöckigen Hauses. Zu jedem der drei Gruppenräume gehören ein Nebenraum, ein Waschraum mit Kindertoiletten, ein Garderobenbereich und ein direkter Zugang zum Außengelände. Für alle Gruppen zugänglich sind der Spielbereich im Flur, ein großer Mehrzweckraum mit Kindergartenbücherei, ein kleiner Mehrzweckraum mit Kinderküche sowie Nutzräume (Küche, Büro, Lagerräume).
Am Haus befindet sich das Außengelände mit Spielhäusern, Sandkasten, Klettergerüst, Rutsche, Wackelbrücken, Rampe und Matschbecken.
Weiterhin gibt es zwei Naturbereiche mit Holzstämmen zum Klettern und Balancieren, ein großes Wasserbecken, eine gepflasterte Fläche und eine Wiese, die den Kindern täglich für die Nutzung mit Fahrzeugen, sowie Ball-und Bewegungsspielen zur Verfügung steht.
Das Außengelände wird von den Kindern und den Fachkräften bei jedem Wetter genutzt. Vor allem im Sommer ist das Außengelände Zentrum des täglichen Spieles.
Unsere Kindertageseinrichtung mit eigenständigem Erziehungs- und Bildungsauftrag ist Lebensraum für Kinder jeglicher Nation. Die ganzheitliche Förderung des Kindes steht für uns im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Wald- und Umweltpädagogik: Das Spiel im Außengelände, Ausflüge in die Umgebung, zu Wald und See ermöglichen den Kinder den Kontakt mit der Natur, wobei wir das Erlebte und die Interessen aufgreifen.
Musik: Das gemeinsame Singen und Musizieren bereitet Kindern Freude, die wir auf vielfältige Weise fördern.
Bewegung: Wir bieten den Kindern täglich Raum und Gelegenheit, das Grundbedürfnis "Bewegung" auszuleben.
Kunst: Wir setzen Impulse für die Förderung des kreativen Potenzials und greifen die Interessen der Kinder auf.
Ernährung: Wir berücksichtigen den Aspekt der ausgewogenen und gesunden Ernährung.
Sprachförderung: Die Sprachförderung berücksichtigt die individuelle Entwicklung und Lebenssituation des Kindes, erstreckt sich auf alle Bildungsbereiche und erfolgt durch die pädagogischen Fachkräfte.
Wir arbeiten stadtteilorientiert:
Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Informierend, beratend und begleitend stehen wir den Erziehungsberechtigten mit persönlicher Ansprache, Tür-und-Angel-Gesprächen, regelmäßigen Eltern- und Entwicklungsgesprächen zur Seite. Weitere Informationen durch themenbezogene Elternabende, Eltern-Kind-Nachmittage, Aushänge, Elternbriefe, Foto- und Bildungsdokumentationen sowie Feste im Jahresablauf vervollständigen das Angebot und tragen zur Transparenz unserer pädagogischen Arbeit bei.
Durch das Kinderbildungsgesetz - KiBiz - gibt es weiterhin für die Eltern die Möglichkeit zur Teilnahme an der Elternversammlung, die dann wiederum den Elternbeirat wählt.
Aufnahmekriterien für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
Aufnahmekriterien für Kinder von vier Monaten bis zum ersten Geburtstag in der Familiengruppe:
Aufnahmekriterien für Kinder vom ersten bis zum dritten Geburtstag:
Aufnahmekriterien für Kinder vom dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt:
Aufnahme von Geschwisterkindern:
Aufnahme von Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Kindertageseinrichtungen:
Beendigung des Betreuungsverhältnisses:
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag
Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Link zur Elternbeitragsseite.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
i-Punkt Familie
Heinz-Schmöle-Straße 11-13
40227, Düsseldorf
Telefon: +49 211 8998870
E-Mail: i-punkt-familie@duesseldorf.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 18:00 Uhr
Sollten Sie das Servicebüro telefonisch nicht erreichen, nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit uns über i-punkt-familie@duesseldorf.de eine E-Mail zu senden.
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.