Gerresheimer Landstraße

Gerresheimer Landstraße 91
40627 Düsseldorf (Unterbach)
 
Kontaktdaten
Daniela Minjon  
Telefon: +49 211 202545
E-Mail: daniela.minjon@duesseldorf.de

Träger

Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Soziales und Jugend
Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Telefon: +49 211 8991
E-Mail: kita@duesseldorf.de
Web: http://www.duesseldorf.de/jugendamt

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 70
  • ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Pädagogisches Profil

  • Schwerpunkt Bewegung
  • Schwerpunkt Ernährung
  • Schwerpunkt Kunst
  • Schwerpunkt Musik
  • Offengestaltete Pädagogik

Kurzinfo

Die Tageseinrichtung für Kinder in der Gerresheimer Landstraße liegt im östlichen Stadtteil Düsseldorf-Unterbach.

Vielfalt bereichert den Alltag in unserer Einrichtung.
Daher leben wir einen weiten Inklusionsbegriff, der Vielfalt als selbstverständlichen Bestandteil unserer täglichen Arbeit anerkennt.
Alle Kinder – unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen, kulturellen Hintergründen oder individuellen Bedürfnissen – sind bei uns willkommen und erfahren bei uns Akzeptanz, Wertschätzung und gleiche Chancen auf Beteiligung.

Sehr geehrte Eltern,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Einrichtung. Die Präsentation unserer Einrichtung im Kita- Navigator gibt Ihnen einen kleinen Einblick in die pädagogische Arbeit. Bei weiteren Fragen zur Platzvergabe oder zum Konzept wenden Sie sich gern per Mail oder telefonisch an uns.

Unsere Einrichtung virtuell besuchen:

Mit dem nachfolgenden Link haben Sie die Möglichkeit unseren Kita-Film anzusehen und einen Einblick in unsere Kita zu erhalten. Der Film ist auf dem hauseigenen Youtube-Kanal der Landeshauptstadt Düsseldorf verortet.

►► Den Film hier ansehen...


Für Ihre Unterstützung herzlichen Dank.

 

 


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Öffnungszeiten

Die Kindertageseinrichtung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet.

25 Stunden:

  • 7.00 - 12.00 Uhr oder 7.30 - 12.30 Uhr (5 Stunden)

35 Stunden:

  • 7.00 - 12.00 Uhr oder 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr (7 Stunden)
  • 7.00 - 14.00 Uhr  oder 7.30 - 14.30 Uhr (Blocköffnung mit Mittagsverpflegung) (7 Stunden)

45 Stunden:

  • 7.00 - 16.00 Uhr (mit Mittagsverpflegung) (9 Stunden)

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Schließungszeiten

Die Schließungszeiten verteilen sich überwiegend auf die Schulferien. Sie werden jährlich mit dem Rat der Einrichtung abgestimmt und den Eltern frühzeitig bekannt gegeben. Benötigen Eltern für ihr Kind während der Schließungszeiten der eigenen Einrichtung eine Betreuung, kann dies bei frühzeitiger Abstimmung mit der Leiterin in einer benachbarten Kindertageseinrichtung organisiert werden.
 

Die Einrichtung ist 2026 an 26 Tagen geschlossen.

Schließungszeiten für das Jahr 2026:

  • 02.01.2026
  • 12.02.2026 ab 13.00 Uhr geschlossen
  • 20.03.2026
  • 15.05.2026
  • 05.06.2026
  • 19.06.2026
  • 20.07. - 07.08.2026
  • 02.10.2026
  • 22.12.2026 ab 13.00 Uhr geschlossen
  • 23.12. - 31.12.2026

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Team

  • 1 freigestellte Leiterin
  • 3 Erzieherinnen
  • 1 Erzieherinnen als Förderfachkraft (in Teilzeit)
  • 3 Kinderpflegerinnen
  • 2 Kinderpflegerinnen (in Teilzeit)

Die Kita hat ursprünglich drei T3-Gruppen mit Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren.

Unser Schwerpunkt liegt in der offenen Arbeit, weshalb immer zwei Fachkräfte an einen Bereich angegliedert sind.

Darüber hinaus sind eine Erzieherin und zwei Kinderpflegerinnen als Förderfachkräfte in der Einrichtung für feste gruppenübergreifende Angebote (Sprachförderung, Bewegungserziehung und angehende Schulkinder) zuständig. Sie übernehmen Vertretungsaufgaben bei Fortbildung, Urlaub, Erkrankung und Vorbereitungszeiten.

Besondere Qualifikationen: Eine Erzieherin mit Übungsleiterschein C-Lizenz für Kinder im Kleinkind- und Vorschulalter und Abschluss zur Motopädin und eine weitere Erzieherin mit Übungsleiterschein C-Lizenz im Kleinkind- und Vorschulalter.


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Innen

Lage

Die Kindertageseinrichtung Gerresheimer Landstraße wurde im Juni 1974 eröffnet. In unmittelbarer Nähe befinden sich der Unterbacher See und ein Waldgebiet.

Architektur

Die dreigruppige Kindertageseinrichtung befindet sich im Erdgeschoss eines zweistöckigen Hauses. Zu jedem der drei Gruppenräume gehören ein Nebenraum, ein Waschraum mit Kindertoiletten, ein Garderobenbereich und ein direkter Zugang zum Außengelände. Für alle Gruppen zugänglich sind der Spielbereich im Flur, ein großer Mehrzweckraum mit Kindergartenbücherei, ein kleiner Mehrzweckraum mit Kinderküche sowie Nutzräume (Küche, Büro, Lagerräume).


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Außen

Am Haus befindet sich das Außengelände mit Spielhäusern, Sandkasten, Klettergerüst, Rutsche, Wackelbrücken, Rampe und Matschbecken.
Weiterhin gibt es zwei Naturbereiche mit Holzstämmen zum Klettern und Balancieren, ein großes Wasserbecken, eine gepflasterte Fläche und eine Wiese, die den Kindern täglich für die Nutzung mit Fahrzeugen, sowie Ball-und Bewegungsspielen zur Verfügung steht.
Das Außengelände wird von den Kindern und den Fachkräften bei jedem Wetter genutzt. Vor allem im Sommer ist das Außengelände Zentrum des täglichen Spieles.


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Pädagogisches Profil

Unsere Kindertageseinrichtung mit eigenständigem Erziehungs- und Bildungsauftrag ist Lebensraum für Kinder jeglicher Nation. Die ganzheitliche Förderung des Kindes steht für uns im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wald- und Umweltpädagogik: Das Spiel im Außengelände, Ausflüge in die Umgebung, zu Wald und See ermöglichen den Kinder den Kontakt mit der Natur, wobei wir das Erlebte und die Interessen aufgreifen.

Musik: Das gemeinsame Singen und Musizieren bereitet Kindern Freude, die wir auf vielfältige Weise fördern.

Bewegung: Wir bieten den Kindern täglich Raum und Gelegenheit, das Grundbedürfnis "Bewegung" auszuleben.

Kunst: Wir setzen Impulse für die Förderung des kreativen Potenzials und greifen die Interessen der Kinder auf.

Ernährung: Wir berücksichtigen den Aspekt der ausgewogenen und gesunden Ernährung.

Sprachförderung: Die Sprachförderung berücksichtigt die individuelle Entwicklung und Lebenssituation des Kindes, erstreckt sich auf alle Bildungsbereiche und erfolgt durch die pädagogischen Fachkräfte.


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Kooperation und Vernetzung

Wir arbeiten stadtteilorientiert:

  • Mit weiteren Tageseinrichtungen für Kinder
  • Mit Grundschulen (Carl-Sonnenschein-, Wichernschule)
  • Nutzung der Turnhalle der Carl-Sonnenschein-Schule zur wöchentlichen Bewegungsstunde
  • Stadtteilbücherei
  • Polizei
Wir nutzen für unsere pädagogische Arbeit das vielfältige Angebot der Stadt Düsseldorf:
  • Logopädischer Dienst der Stadt Düsseldorf
  • Gesundheitsamt
  • Sozialpädiatrisches Zentrum
  • Bezirkssozialdienst
  • Ergotherapeuten
  • Erziehungsberatungsstellen
  • Mundhygienezentrum
Diese Institutionen bieten Beratung und Unterstützung für Eltern und Mitarbeiterinnen der Einrichtung an.
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Zusammenarbeit mit Eltern

Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Informierend, beratend und begleitend stehen wir den Erziehungsberechtigten mit persönlicher Ansprache, Tür-und-Angel-Gesprächen, regelmäßigen Eltern- und Entwicklungsgesprächen zur Seite. Weitere Informationen durch themenbezogene Elternabende, Eltern-Kind-Nachmittage, Aushänge, Elternbriefe, Foto- und Bildungsdokumentationen sowie Feste im Jahresablauf vervollständigen das Angebot und tragen zur Transparenz unserer pädagogischen Arbeit bei.
Durch das Kinderbildungsgesetz - KiBiz - gibt es weiterhin für die Eltern die Möglichkeit zur Teilnahme an der Elternversammlung, die dann wiederum den Elternbeirat wählt.


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Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder

Aufnahmekriterien für Kinder von vier Monaten bis zum ersten Geburtstag in der Familiengruppe:

  • Kinder alleinerziehender berufstätiger Mütter und Väter werden mit Vorrang aufgenommen.
  • Kinder berufstätiger Sorgeberechtigter (verheiratete und unverheiratet zusammenlebende Sorgeberechtigte) sollen nach Möglichkeit aufgenommen werden.
  • Besondere soziale Gründe können berücksichtigt werden.
  • Auf die Altersstruktur der Kinder ist zu achten.

Aufnahmekriterien für Kinder vom ersten bis zum dritten Geburtstag:

  • Es besteht ein Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 2 SGB VIII ab dem 1.8.2013 auf einen Platz in einer   Tageseinrichtung oder Tagespflege.
  • Bei Platzmangel sollen die jeweils ältesten Kinder vorrangig aufgenommen werden und Kinder, deren Aufnahme aus sozialen Gründen erforderlich ist. ˜ Tagesstättenplätze werden an die Kinder berufstätiger alleinerziehender Mütter und Väter vorrangig vergeben.
  • Kinder berufstätiger Sorgeberechtigter (verheiratete und unverheiratet zusammenlebende Sorgeberechtigte) sollten nach Möglichkeit aufgenommen werden.
  • Besondere soziale Gründe können für eine Aufnahme berücksichtigt werden.

Aufnahmekriterien für Kinder vom dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt:

  • Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tageseinrichtung.
  • Bei Platzmangel sollen die jeweils ältesten Kinder vorrangig aufgenommen werden und Kinder, deren    Aufnahme aus sozialen Gründen erforderlich ist.
  • Tagesstättenplätze werden an die Kinder berufstätiger alleinerziehender Mütter und Väter vorrangig vergeben.
  • Kinder berufstätiger Sorgeberechtigter (verheiratet und unverheiratet zusammenlebende  Sorgeberechtigte) sollten nach Möglichkeit aufgenommen werden.
  • Besondere soziale Gründe können für eine Aufnahme berücksichtigt werden.

Aufnahme von Geschwisterkindern:

  • Kinder, deren Geschwister bereits eine städtische Kindertageseinrichtung besuchen, haben, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.

Aufnahme von Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Kindertageseinrichtungen:

  • Für Kinder von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern in den Kindertagesstätten der Abteilung "Tageseinrichtungen für Kinder“ des Jugendamtes der Stadt Düsseldorf besteht eine Platzgarantie in  einer Kindertagesstätte der Abteilung „Tageseinrichtungen für Kinder“. Ein Anspruch auf einen Platz in der Einrichtung, in welcher die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter tätig ist, besteht nicht. In allen Kindertagesstätten der Abteilung „Tageseinrichtungen für Kinder“ des Jugendamtes der Stadt Düsseldorf werden Kinder, deren Sorgeberechtigte ihren Hauptwohnsitz nicht in Düsseldorf haben, NICHT aufgenommen.

Beendigung des Betreuungsverhältnisses:

  • Das Betreuungsverhältnis endet automatisch, ohne dass es insoweit einer besonderen Kündigung bedarf, sobald die Sorgeberechtigten des Kindes ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Düsseldorf nehmen, zum Ende des Kindergartenjahres. In besonders begründeten Fällen können die Kinder trotz Umzug darüber hinaus bis zu drei Monaten in der Einrichtung verbleiben. Diese Regelung gilt analog auch für Kinder ohne Rechtsanspruch.

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Elternbeitrag

Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag

Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Link zur Elternbeitragsseite.


Weitere Informationen zum Elternbeitrag finden Sie hier.

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

i-Punkt Familie
Heinz-Schmöle-Straße 11-13
40227, Düsseldorf
Telefon: +49 211 8998870
E-Mail: i-punkt-familie@duesseldorf.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:       09:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag: 13:30 - 15:30 Uhr

Donnerstag:                  13:30 - 18:00 Uhr

Sollten Sie das Servicebüro telefonisch nicht erreichen, nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit uns über  i-punkt-familie@duesseldorf.de  eine E-Mail zu senden.

Haben Sie Fragen?

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
Zu den häufig gestellten Fragen.