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AWO Kita Unterbach - im Hochfeld

Gerresheimer Landstraße 89
40627 Düsseldorf
 
Kontaktdaten
Claudia Ortlepp  
Telefon: 0211274063810
E-Mail: claudia.ortlepp@awo-duesseldorf.de

Träger

Arbeiterwohlfahrt Familienglobus gGmbH Düsseldorf
Liststraße 2
40470 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 60025100
Telefax: +49 (211) 60025095
E-Mail: info@awo-duesseldorf.de
Web: http://www.awo-duesseldorf.de/

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 82
  • ab 2 Jahren
  • ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Pädagogisches Profil

Kurzinfo

Liebe Eltern und Interessierte!

Wir freuen uns dass Sie unsere Seite besuchen. Wir sind mit unserer neuen Kita am 01.11.22 in Betrieb gegangen, die ersten Kinder werden aufgenommen.

Wenn Sie sich für einen Kitaplatz interessieren: Sie können Ihr Kind gerne im Kita Navigator vormerken.

Wir starten mit einer Gruppe T3 (rund 20 Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt) starten und einige Plätzen für eine T1 Gruppe (Kinder von zwei Jahren bis Schuleintritt). Es ist eine gestaffelte Aufnahme vorgesehen, da wir nicht alle Kinder ab dem ersten Tag eingewöhnen können, das heißt, nicht alle Kinder können ab Beginn starten. Genaue Absprachen treffen wir mit Ihnen persönlich, sobald Sie eine Zusage erhalten. Zusagen gehen derzeit an die Familien.

Hier finden Sie eine Kurzfassung zu unserem Eingewöhnungsmodell:

1. Informationsphase:

In dieser Phase findet das Aufnahmegespräch mit den Eltern in der Einrichtung statt. Beide Seiten lernen sich kennen. Die Eltern habe die Möglichkeit sich die Einrichtung genau anzuschauen genau wie die zukünftige Gruppe ihres Kindes.
Die Bedürfnisse des Kindes stehen bei diesem Kennenlernen im Vordergrund und es werden alle wichtigen Daten (Allergien, Vorlieben, Grunddaten…) ausgetauscht.

2. Dreitägige Grundphase:

Ein Elternteil (die Bezugsperson) kommt in dieser Phase für 2 bis 3 Stunden pro Tag mit dem Kind in die Einrichtung. Dies geschieht 3 Tage hintereinander. In dieser Zeit hat das Kind die Möglichkeit sich an die neue Umgebung zu gewöhnen. Die Erzieherin nimmt über das Spielen ersten Kontakt zu dem Kind auf. In  dieser Phase ist die Bezugsperson des Kindes immer in der Nähe und stellt den sicheren Hafen für das Kind da. Es findet kein Trennungsversuch statt.

3. erster Trennungsversuch: 

An Tag 4 verlässt die Bezugsperson nach kurzer Eingewöhnungszeit den Raum. Bleibt aber in der Einrichtung und in unmittelbarer Nähe. Wichtg ist nur es darf kein Sichtkontakt zu dem Kind bestehen. Sobald das Kind die abwesenheit der Bezugsperson merkt ist es entscheident wie es weiter geht.
a) das Kind lässt sich schnell und gut von der Erzieherin ablenken / beruhigen oder
b) es ist schlecht bis gar nicht zu beruhigen
Wenn Variante (a) eintritt kann man mit dem nächsten Schritt der Eingewöhnung fortfahren und es wird eine kurze Eingewöhnung. Tritt Variante (b) ein sollte die Trennung nicht unnötig lang gestaltet werden und es wird zu einer längeren Eingewöhnung kommen. Sprich wir verbleiben in der Grundphase für weitere 3 Tage. Ein erneuter Trennungsversuch findet frühstens an Tag 7 Statt.

4. Stabilisierungsphase: 

Diese Phase dauert 2-3 Tage. Die Trennungszeiten werden jetzt immer weiter ausgedehnt. Der Erzieher übernimmt jetzt im Beisein der Eltern schon die ersten Pflegerischen Tätigkeiten. Erste Schlafversuche werden versucht. Hierbei ist es wichtig das das Kind in der ersten Zeit beim wach werden immer sofort die Bezugsperson sieht.

5. Schlussphase:

Jetzt ist die Bezugsperson nicht mehr in der Einrichtung (dennoch immer erreichbar) und das Kind wird nun nach und nach fest in den Gruppenalltag integriert.

Für die Eingewöhnung sollte man sich zwischen 2 bis 4 Wochen je nach Kind einplanen.

Gelungene Eingewöhnung:

Übergang ist gelungen, wenn Kinder:

  • sich in Einrichtung wohlfühlen und dies auch zum Ausdruck bringen
  • sozial integriert sind
  • die Bildungsangebote für sich nutzen können und neue Kompetenzen in Bereichen erworben haben, die sie in die Lage versetzen, an sie gestellte Anforderungen zu bewältigen

Hier finden Sie weitere Informationen:

Unsere Kindertageseinrichtung ist fertig gestellt und ab dem 01.11.2022 in Betrieb gegangen.

zur Entstehung und Lage der Einrichtung einige Hinweise aus der örtlichen Presse:

Essen/Düsseldorf, den 23. Januar 2020: Für die Quartiersentwicklung „Wohnen im Hochfeld“ in Düsseldorf-Unterbach wurde der Bebauungsplan vom Stadtrat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschlossen. Wohnentwickler Instone Real Estate realisiert auf dem rund 55.000 Quadratmeter großen Grundstück insgesamt 360 Wohneinheiten. Neben Miet- und Eigentumswohnungen sowie Stadthäusern für eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzergruppen entstehen auch eine fünfgruppige Kindertagesstätte sowie verschiedene Gewerbeflächen.

Mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Landeshauptstadt Düsseldorf hat der neu aufgestellte Bebauungsplan Rechtskraft erlangt. Damit konnte das in enger und partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf durchgeführte Bauleitplanverfahren bereits Ende 2019 zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.

Im Rahmen der ganzheitlichen Quartiersentwicklung kommt auch das Düsseldorfer Handlungskonzept Wohnen zur Umsetzung. 20 Prozent aller Wohnungen sind öffentlich gefördert. Weitere 20 Prozent sind als preisgedämpfter Wohnraum geplant.

Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planen, Bauen, Mobilität und Grundstückswesen in Düsseldorf: „Wir freuen uns, dass der neue Bebauungsplan steht und die Erschließungsmaßnahmen für dieses wichtige Wohnprojekt beginnen können. Die Revitalisierung des Areals schafft einen wertvollen Beitrag zur Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs in Düsseldorf.“

Stefan Dahlmanns, COO Nordrhein-Westfalen der Instone Real Estate Development GmbH: „Durch die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf konnten wir das Planverfahren für das komplexe Projekt erfolgreich durchführen. Mit dem Bebauungsplan ist der Grundstein für ein Wohnquartier mit hoher städtebaulicher Qualität gelegt. Die Umsetzung des Handlungskonzeptes Wohnen der Stadt Düsseldorf trägt zudem zu einem ausgewogenen Wohnraumangebot bei.“  

(Quelle: Instone)

Am 06. Juni 2017 begann die Formart GmbH & Co. KG, später Instone Real Estate, mit dem Abriss des ehemaligen Rewe-Distributionslagers in Düsseldorf-Unterbach. Für den Rückbau wawren circa sechs Monaten veranschlagt. Auf dem rund 53.000 Quadratmeter großen Areal plante Formart mit dem Projekt „Wohnen im Hochfeld“ den Bau von über 300 Wohneinheiten, einer Kita sowie kleineren, wohnaffinen Gewerbeeinheiten.

Die Quartiersentwicklung basiert auf dem Düsseldorfer „Handlungskonzept Wohnen“ und sieht für das seit 2010 brachliegende Grundstück einen Mix aus Eigentums- und Mietwohnungen sowie Einfamilienhäusern vor. „In Unterbach entwickeln wir ein vielfältiges neues Wohngebiet. 20 Prozent aller Wohneinheiten sind für den geförderten Wohnungsbau geplant. Weitere 20 Prozent sind für preisgedämpfte Wohnungen vorgesehen“, sagt Andreas Gräf, formart Geschäftsführer (COO) und künftig CDO von Instone Real Estate.

Instone und die LEG haben Ende 2019 den Kaufvertrag über die Realisierung des ersten Bauabschnitts im Quartier „Wohnen im Hochfeld“ in Düsseldorf-Unterbach geschlossen. Von den 104 verkauften Wohnungen sind 16 Einheiten öffentlich gefördert, 66 Einheiten preisgedämpft und 22 Einheiten freifinanziert. Zusätzlich hat sich die LEG mit dem Ankauf eine Kita sowie kleinere Gewerbeeinheiten im Quartier gesichert.

Axel Felke, Geschäftsführer LEG Solution GmbH, sagt: „Wir freuen uns, mit dem Teilerwerb des Projekts ,Wohnen im Hochfeld‘ unsere NRW-weite Neubauoffensive in Düsseldorf in unmittelbarer Nähe zum Unterbacher See fortzusetzen. Der Anteil an Sozialwohnungen und preisgebundenen Wohnungen in dem Paket zeigt, dass wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und auch in angespannten Mietmärkten preisgünstige Wohnungen anbieten können.

Die ersten Bauabschnitte werden voraussichtlich bis Ende 2022 fertiggestellt. Auf dem etwa 55.000 Quadratmeter großen Projektgrundstück entstehen insgesamt 360 Wohneinheiten sowie eine Kindertagesstätte und verschiedene Gewerbeflächen. 


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Öffnungszeiten

Montag – Freitag 7:30 – 16.30 Uhr

Betreuungszeiten nach Betreuungsumfang

25 Stunden zwischen 7.30 – 12.30 (5 Stunden täglich)

35 Stunden: zwischen 8.00 Uhr und 15:00 Uhr mit Essen oder geteilt 7.30-12.30 und 14.00-16.00 Uhr (7 Stunden täglich)

45 Stunden: zwischen 7:30 Uhr und 16.30 Uhr (9 Stunden täglich) 


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Schließungszeiten

Die Kita ist an rund 20 Tagen im Kita-Jahr geschlossen.

Dazu kommen Brauchtumstage wie der Rosenmontag oder Weihnachten und Neujahr.

In Ausnahmefällen kann es zu zusätzlichen Schließtagen wegen z.B. Elternsprechtagen oder Fortbildung der Mitarbeiter*innen kommen.


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Team

Unser Team besteht bei Vollbelegung aus insgesamt ca 15-17 pädagogischen Mitarbeitern, derzeit ist Personal für rund 25-30 Kinder vorhanden:

u.a. sind vor Ort tätig

Freigestellte Leitung

Pädagogische Fachkräfte (z.B. Erzieherinnen, Sozialpädagogen, Kindheitspädagogen)

Pädagogische Ergänzungskräfte (z.B. Kinderpflegerinnen, Sozialassistentinnen)

Praktikanten/-innen (in Ausbildung oder im Rahmen eines Schulbesuchs)

Hauswirtschaftskraft

 

Die Teammitglieder können regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen, die unsere pädagogische Arbeit inhaltlich, methodisch und praktisch unterstützen


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Innen

Die Kindertagesstätte ist zweigeschossig und liegt im neuen Stadtviertel von Düsseldorf-Unterbach.

Jede Gruppe verfügt über drei Räume zum Spielen, Lernen und Ruhen sowie über einen Hygieneraum. Ein Flur erweitert die Fläche.

Des Weiteren finden Sie direkt am Eingang das Büro der Leitung sowie einen Kinderwagenabstellraum.

Die Gästetoilette befindet sich im EG und ist behindertengerecht.

Die Einrichtung ist barrierefrei ausgerichtet und verfügt über einen Aufzug, mit dem das OG bequem erreichbar ist.

In der Einrichtung befindet sich eine große Küche. Weiterhin befinden sich Räume für Personal, Elterngespräche usw.


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Außen

Die Einrichtung verfügt nach Fertigstellung über eine große Außenanlage mit Außenspielgeräten.

Es wechseln sich Spiel- und Matschbereiche mit Rasen und einer großen mit Kinderfahrzeugen befahrbaren Fläche ab.

Außerdem gibt es Bereiche, wo die Kinder die Möglichkeit haben, die Natur hautnah und aktiv zu erleben.


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Pädagogisches Profil

Grundlage unserer pädagogischen Arbeit sind der Bildungs- und Betreuungsauftrag des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und die Bildungsgrundsätze des Landes NRW. Unsere Arbeit orientiert sich an den den Leitsätzen und dem Leitbild der AWO.

Unser Ziel ist es, den Kindern aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und Nationen ein individuelles und sozial bildenes Lern- und Förderangebot zu bieten und damit die Entwicklung zu selbstbewussten Persönlichkeiten zu fördern.

Unsere Kindertagesstätte arbeitet auf der Grundlage des situationsorientierten Ansatzes, mit der Erweiterung des teiloffenen Konzeptes. Das bedeutet für uns, das Kind immer im Mittelpunkt unseres pädagogischen Handelns zu sehen und flexibel auf seine Interessen und Bedürfnisse einzugehen. Jedes Kind gehört einer festen Gruppe an, hat jedoch die Möglichkeit, die Kita einfach mal zu erkunden indem es eine andere Gruppe besucht oder auch an einem gruppenübergreifenden Angebot teilnimmt.

Demokratische Grundwerte wie Solidarität, Toleranz, Freiheit und Gerechtigkeit stehen im Vordergrund. So kann sich unsere Kindertagesstätte zu einem interkulturellen Lebensraum entwickeln, in dem verschiedene kulturelle Werte ihren Platz finden und die Mitbestimmung und Verantwortung ALLER gefördert und gestärkt werden kann.

Für die Einrichtung wird eine Konzeption erstellt, die regelmäßig überarbeitet wird und nach Absprache von den Eltern vor Ort eingesehen werden kann.


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Kooperation und Vernetzung

Wir kooperieren mit folgenden Institutionen:

intern:

Fachberatung, Hauptabteilung, Verwaltung

Erziehungsberatung, Finanz- und Insolvenzberatung, Migrationsberatung, Familienbildungswerk 

extern:

Kindertageseinrichtungen und Schulen

Einrichtungen, Vereine und  Institutionen im Stadtteil

Ärzte und Gesundheitseinrichtungen, Polizei, Feuerwehr, Jugendamt, Soziale Dienste


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Zusammenarbeit mit Eltern

Um den Eltern unsere pädagogische Arbeit transparent zu machen wählen wir verschiedene Formen:

  • Voranmeldegespräch  (nach telefonischer Terminvereinbarung)
  • Einrichtungskonzeption
  • Tag der offenen Tür (geplant)
  • Homepage der AWO
  • Elterngespräche (Eingewöhnung, regelmäßige Entwicklungsgespräche) 
  • Elternveranstaltungen
  • Einzelgespräche mit dem Fachpersonal
  • Beratungsgespräche der AWO Erziehungsberatungsstelle
  • Elternabende, auf Gruppenebene oder Elternabende für die gesamte Einrichtung
  • Elterncafé, themenbezogene Veranstaltungen
  • Hospitationen der Eltern
  • Vater-Kind Aktionen
  • weitere Mitwirkungsmöglichkeiten nach Absprache

Im Rahmen unseres Bildungsauftrages, unserer Einrichtungskonzeption und im Interesse der Kinder ist es uns wichtig, Wünsche und Erwartungen der Eltern in unserer Arbeit zu berücksichtigen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu fördern.

Mitwirkungsmöglichkeiten sind:

  • die Elternversammlung
  • der Elternbeirat, wird immer zu Beginn eines Kindergartenjahres gewählt, zwei Vertreter aus jeder Gruppe
  • der Förderverein (bei Interesse)
  • Unterstützung bei Veranstaltungen und Festen
  • Begleitung bei Ausflügen
  • Elternbefragung und regelmäßige Elternbefragungen dienen zur bedarfsgerechten Überprüfung unserer Angebote

 


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Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien für Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Familienglobus gGmbH der Arbeiterwohlfahrt Düsseldorf

Aufnahmekriterien für Kinder von vier Monaten bis zum ersten Geburtstag in der Familiengruppe oder im Gruppentyp T2:

  • Bei der Vergabe von 45 Stundenplätzen ist ein Nachweis der Berufstätigkeit erforderlich.
  • Kinder alleinerziehender berufstätiger Mütter und Väter werden vorrangig aufgenommen.
  • Kinder berufstätiger Sorgeberechtigter (verheiratete und unverheiratet zusammenlebende Sorgeberechtigte) sollen nach Möglichkeit aufgenommen werden.
  • Besondere soziale Gründe sollen berücksichtigt werden.
  • Auf die Altersstruktur und Geschlechtermischung der Kinder ist zu achten.

 

Aufnahmekriterien für Kinder vom ersten bis zum dritten Geburtstag:

Es besteht ein Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 2 SGB VIII ab dem 01.08.2013 auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege.

  • Tagesstättenplätze werden vorrangig an die Kinder alleinerziehender berufstätiger Mütter und Väter vergeben.
  • Kinder berufstätiger Sorgeberechtigter (verheiratete und unverheiratet zusammenlebende Sorgeberechtigte) sollen nach Möglichkeit aufgenommen werden.
  • Bei Platzmangel sollen die jeweils ältesten Kinder und Kinder, deren Aufnahme aus sozialen Gründen erforderlich ist, aufgenommen werden.
  • Auf die Altersstruktur und Geschlechtermischung der Kinder ist zu achten.

 

Aufnahmekriterien für Kinder vom dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt:

  • Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tageseinrichtung.
  • Bei Platzmangel sollen die jeweils ältesten Kinder und Kinder, deren Aufnahme aus sozialen Gründen erforderlich ist, aufgenommen werden.
  • Tagesstättenplätze werden vorrangig an die Kinder berufstätiger alleinerziehender Mütter und Väter vergeben.
  • Kinder berufstätiger Sorgeberechtigter (verheiratete und unverheiratet zusammenlebende Sorgeberechtigte) sollen nach Möglichkeit aufgenommen werden.
  • Besondere soziale Gründe sollen berücksichtigt werden.

 

Aufnahme von Geschwisterkindern:

  • Kinder, deren Geschwister bereits die Tageseinrichtung besuchen, haben, wenn die vorher benannten Kriterien erfüllt sind, Vorrang für den Besuch derselben Einrichtung.

 

Aufnahmekriterien in betrieblich geförderten Kindertageseinrichtungen:

  • Bei betrieblich geförderten Kindertageseinrichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens einen Betreuungsplatz im Rahmen der vom Unternehmen kontingentierten Plätze.

 

In allen Kindertageseinrichtungen der Familienglobus gGmbH der Arbeiterwohlfahrt werden Kinder, deren Sorgeberechtigte ihren Hauptwohnsitz nicht in Düsseldorf haben, derzeit nicht aufgenommen. Ausnahmen bedürfen der Einzelfallklärung.

Das Betreuungsverhältnis endet automatisch zum Ende des Kindergartenjahres, sobald die Sorgeberechtigten des Kindes ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Düsseldorf nehmen. Es bedarf hierzu keiner besonderen Kündigung.

 


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Elternbeitrag

Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag

Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Link zur Elternbeitragsseite.

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

i-Punkt Familie
Heinz-Schmöle-Straße 11-13
40227, Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 8998870
E-Mail: i-punkt-familie@duesseldorf.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:       09:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag: 13:30 - 15:30 Uhr

Donnerstag:                  13:30 - 18:00 Uhr

BITTE HABEN SIE VERSTÄNDNIS DAFÜR, DASS EINE PERSÖNLICHE VORSPRACHE DERZEIT NUR NACH VORHERIGER TERMINABSPRACHE MÖGLICH IST!

Sollten Sie das Servicebüro telefonisch nicht erreichen, nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit uns über  i-punkt-familie@duesseldorf.de  eine E-Mail zu senden.

Haben Sie Fragen?

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
Zu den häufig gestellten Fragen.